Sind unsere persönlichen Daten wirklich sicher?
Das Thema „Digitalisierung“ hat viele Bereiche des täglichen Lebens sowie der Wirtschaft stark beeinflusst und verändert. Um den Veränderungen auch in der Gesundheitsversorgung einen Schwung nach vorn zu geben, hat der Deutsche Bundestag im Dezember 2023 das „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesen“ (DigiG) beschlossen.
Was bringt das DigiG für Vorteile mit?
Das neue DigiG bringt viele Neuerungen und Entwicklungen mit sich. Zum Start des Jahres 2025 werden z.B. für alle gesetzlichen Versicherten die elektronische Patientenakte eingerichtet. Sie bietet ein enormes Potenzial, Patienten eine effizientere und qualitativ hochwertigere Gesundheitsversorgung zu ermöglichen.

Alle Informationen zu elektronischen Patientenakte (ePA)
Je besser Ärzte in Praxen, Krankenhäuser oder Apotheken über die Krankheitsgeschichte und Medikation eines Patienten Bescheid wissen, desto konkreter kann eine Diagnose und Behandlung ausfallen. Dabei liegt es allein in den Händen jedes einzelnen, welche Daten die Akte beinhalten soll und wer die vorhandenen Daten der ePA einsehen und nutzen kann.
Die ePA beinhaltet alle wichtigen medizinischen Unterlagen, wie z.B. Laborbefunde, Arztbriefe oder Krankenhausberichte. Ebenfalls sind in der ePA alle e-Rezepte und Medikationen hinterlegt. Somit können beim Arzt unnötige Mehrfachuntersuchungen vermieden oder mögliche Wechselwirkungen bei Medikationen verhindert werden.
Absicherung durch eine TI
Um einen Schutz der Gesundheitsdaten jedes Einzelnen zu gewährleisten, wurde eine Telematikinfrastruktur (TI) entwickelt. Die TI ein geschlossenes Datennetz, welcher einem sicheren Austausch von Daten im deutschen Gesundheitssystem dient. Den Zugang zur TI erhalten authentifizierte Nutzer, wie Praxen, Krankenhäuser oder Apotheken, nur über spezielle Komponenten und Identifikationen. Die Daten werden auf ihren Wegen und während der Speicherung über ein modernen Verfahren verschlüsselt, dies erfolgt auf Basis internationaler Standards. So sollen unautorisierte Zugriffe und eine möglicher Missbrauch verhindert werden.1


Absicherung durch einen neuen Beirat
Mit dem DigiG wurde ebenfalls beschlossen, dass zukünftig ein Digitalbeirat die gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) unterstützen und beraten soll. Bestehend aus Vertretern des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), soll sich der Digitalbeirat insbesondere mit Abwägungen zu Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen, dem Umgang mit medizinischen Daten sowie ethischen Fragen zum Umgang mit den medizinischen Daten befassen.2
Absicherung durch Selbstbestimmung
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen bringt zahlreiche Vorteile mit sich, um eine effizientere und qualitativ hochwertigere Gesundheitsversorgung in Deutschland zu bieten. Patienten können selbst entscheiden, welche Daten von Praxen und im Krankenhaus der elektronischen Patientenakte entnommen werden können oder ob überhaupt eine digitale Akte angelegt werden darf.
Weitere Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA) sind beim Bundesministerium für Gesundheit oder bei der zuständigen Krankenkasse zu finden.

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Quellenangaben
1 https://gesund.bund.de/telematikinfrastruktur
2 https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/pressemitteilung-berufung-des-digitalbeirats-als-neues-gremium-fuer-datensicherheit-datenschutz-und-nutzerfreundlichkeit